Sie möchten ein noch nicht zugelassenes Bauprodukt einsetzen oder müssen im konkreten Fall von der Zulassung abweichen? Dann benötigen Sie eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE). Für Bauarten im Einzelfall gibt es analog die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG).
Wir beurteilen Bauprodukte oder Bauarten technisch – damit Sie als Unternehmen dafür eine ZiE oder vBG erlangen. Die Anträge bearbeiten in der Regel die Obersten Baubehörden der Länder. Die Zustimmungen im Einzelfall sind auf das jeweilige Bauvorhaben begrenzt – für jeden weiteren Einsatz ist ein neuer Antrag nötig. Vorliegende Prüfergebnisse und Nachweise können die Behörden dabei anerkennen.
Wollen Sie die Produkte oder Bauarten anschließend mehrfach einsetzen? Dann ist es ratsam, eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder allgemeine Bauartengenehmigung (aBG) zu beantragen. Auch hierfür liefern wir die nötigen Gutachten.
Weiterhelfen können wir auch bei nachträglichen Untersuchungen – etwa von bereits ausgeführten Befestigungen oder Wärmedämm-Verbundsystemen. Diese sind nötig, wenn beim Einbau Hersteller- oder Bauvorgaben nicht eingehalten wurden. Außerdem beurteilen wir in unseren Fachgebieten auch Bauschäden.
Die hier beschriebenen Leistungen erbringen wir für Sie in unserem Partnerunternehmen ISB Block und Becker Beratende Ingenieure PartGmbB.
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ISB Block und Becker Beratende Ingenieure PartGmbB
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